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StuPa
Das Studierendenparlament, kurz StuPa, ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft.
Es besteht aus maximal 19 Mitgliedern.
Alle an der Westfälischen Hochschule (mit den Standorten Gelsenkirchen, Bocholt und Recklinhausen, sowie der Aussenstelle Ahaus) eingeschriebenen Studierenden können sich an den jährlichen Wahlen, die gleichzeitig mit den Wahlen zu den Fachschaftsvertretungen stattfinden, durch Stimmabgabe beteiligen oder sich sogar selbst als Kandidat aufstellen lassen.Das Studierendenparlament wählt und kontrolliert, den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und beschließt über die Satzung sowie den finanziellen Haushalt der Studierendenschaft.
Die 19 Mitglieder des Studierendenparlament wählen aus ihrer Mitte, das Präsidium, bestehend aus Präsident sowie dem 1. und 2. stellvertretenden Präsidenten. Das Präsidium leitet die Sitzungen des Studierendenparlament, erstellt das Protokoll und ist für die öffentliche Bekanntgabe der Beschlüsse zuständig.
Die Vollversammlungen aller Studierenden, aller Standorte der Westfälischen Hochschule, wird ebenfalls vom Präsidium einberufen und geleitet. Urabstimmungen, wie zum Beispiel über die Einführung des NRW-Tickets, werden durchs Studierendenparlament in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss durchgeführt.
Das StuPa tagt, einmal pro Vorlesungsmonat, in dringenden Fällen häufiger oder auch in der vorlesungsfreien Zeit. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich. Die Termine werden für alle einsehbar ausgehangen und hier im Netz veröffentlicht. Selbstverständlich geben euch auch der Vorsitz des AStA oder der Fachschaftsvertretungen Auskunft über den nächsten Termin.
Die Aufgaben des Studierendenparlament sind laut Hochschulfreiheitsgesetz geregelt.
Das StuPa entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft, insbesondere:
die Beratung über hochschulpolitische Probleme, die Wahl und Entlastung des AStA, die Verabschiedung des finanziellen Haushalts sowie Entscheidung über Finanzanträge oder größere Einzelausgaben der Studierendenschaft.
Aber auch Beschlüsse und Änderungen von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft (studentische Selbstverwaltung) gehört zu den Aufgaben der Mitglieder des Studierendenparlament.Neben den Sitzungen treffen sich aber auch Ausschüsse, die aus Mitgliedern des Studierendenparlament bestehen.
Im Einzelnen sind dies:
Kontaktausschuss, Haushaltsausschuss, Personalausschuss



